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Terms an conditions

Vertretungsberechtigte Gesellschafter: Alexander Bunge

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Allgemeines

1.1 Die folgende Vereinbarung ist Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden (nachfolgend Auftragsteller genannt) und der EINS[23].TV GmbH, Grevenweg 80, 20537 Hamburg (nachfolgend Auftragnehmer genannt). Sie regelt die Bedingungen, zu denen der Auftragnehmer seine Produkte und Dienstleistungen anbietet. Spätestens durch die Auftragserteilung oder Annahme der Leistung erkennt der Auftragsteller diese als verbindlich an.

1.2 Der Auftragnehmer erbringt seine Leistungen und Produkte ausschließlich auf der Grundlage dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende Vereinbarungen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform.

2. Urheberschutz und Wahrung der Nutzungsrechte

2.1 Sämtliche vom Auftragnehmer gelieferten Unterlagen, Beschreibungen, Konzepte, Gesprächsnotizen und Informationen dienen zur Kenntnisnahme des Auftragstellers und sind nur für diesen bestimmt. Nutzungsrechte, welche darüber hinaus gehen, werden durch die Auftragserteilung nicht erworben und bedürfen einer gesonderten Nutzungsregelung und sind gesondert zu vergüten. Darüber hinaus dürfen die erbrachten Leistungen vom Auftragnehmer zu Dokumentationszwecken verwendet und veröffentlicht werden.

2.2 Die Rechte am Quellcode verbleiben bei dem Auftragnehmer, soweit diese nicht frei verfügbar bzw. zur freien Verwendung bestimmt sind
und/oder im Eigentum des Auftraggebers stehen.

2.3 Auch bei der Übertragung aller Nutzungsrechte, gilt die Nennung des Auftragnehmers, als Urheber, vereinbart.

2.4 Der Auftragsteller stellt insbesondere sicher, dass die von ihm zur Verfügung gestellten Inhalte keine strafrechtlichen Tatbestände wie Volksverhetzung (§130 StGB), verbotene rechts- oder linksextremistische Propaganda, persönlichkeitsrechtliche Bestimmungen wie Beleidigung, üble Nachrede oder Verleumdung (§185 bis 189 StGB) oder Verbreitung pornographischer Schriften (§184 StGB) erfüllen oder rechte Dritter wie Namens-, Urheber- oder Markenrechte verletzt werden. Der Auftragnehmer ist nur im Rahmen der vom Gesetzgeber festgelegten Bestimmungen verpflichtet, eine Überprüfung aller Inhalte der von ihm erstellten Internetseiten inkl. Links des Auftraggebers vorzunehmen.

3. Angebot und Auftragserteilung

3.1 Stellt der Auftragnehmer Angebote, so sind diese hinsichtlich Preis, Menge, Zahlungs- und Lieferbedingungen freibleibend. Erst nach Auftragsbestätigung sind diese bindend.

3.2 Der Auftragsteller kann innerhalb von 5 Werktagen ohne weitere Verpflichtungen von dem Auftrag zurücktreten. Wenn Auftragsteller aus Gründen, die der Auftragnehmer nicht zu vertreten hat, nach diesem Zeitpunkt von der Vereinbarung zurücktreten, hat der Auftragnehmer das Recht, die bis zum Zeitpunkt des Rücktritts angefallenen Kosten für Planung, Arbeitsvorbereitung, Lohn und Material sowie dem Auftragnehmer entgangenen Gewinn, mindestens aber 20% der Nettoauftragssumme, ohne weiteren Nachweis in Rechnung zu stellen. Der Auftragsteller hat jedoch die Möglichkeit nachzuweisen, dass dem Auftragnehmer keine oder geringere Kosten entstanden oder kein oder ein geringerer Gewinn entgangen ist.

4. Lieferung

4.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle vertraglich genannten inhaltlichen und softwaretechnischen Leistungen frist- und termingerecht zu erfüllen, soweit dies nicht durch unvorhersehbare Umstände unmöglich wird. Hierzu gehören höhere Gewalt, Störung der Kommunikationsnetze, Streiks, behördliche Anordnungen, Informationsverzögerungen seitens des Auftraggebers. Dem Auftragnehmer ist in solchen Fällen eine angemessene Erfüllungsfrist zu gewähren. Der Auftragnehmer behält sich in einem solchen Fall den Rücktritt vom Vertrag vor, wenn die Aufrechterhaltung eine unzumutbare Härte darstellt. Ein Schadensersatzanspruch des Auftragstellers gegen den Auftragnehmer ist in diesen Fällen ausgeschlossen.

4.2 Der Auftragnehmer garantiert die Softwarekompatibilität der im Rahmen des Angebots erstellten Web-Seiten mit dem jeweils gültigen Standard des W3C (World Wide Web Consortium, www.w3.org).

4.3 Eine Kompatibilität der Onlineprojekte auf den vier wichtigsten Browsern: Firefox, Safari, Internet Explorer und Chrome in den jeweils zwei aktuellsten Versionen wird garantiert, eine darüber hinaus gehende Optimierung kann gesondert angeboten werden.

4.4 Die Lieferung von Onlineprojekten erfolgt per CD-ROM oder FTP-Upload, vorausgesetzt die benötigten Login-Daten werden dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt.

5. Zahlungsmodalitäten

5.1 Die gelieferte Ware bleibt bis zur restlosen Bezahlung Eigentum des Auftragnehmers. Das gilt auch, wenn der Kaufpreis für bestimmte, vom Auftragsteller bezeichnete Lieferungen, bezahlt worden ist, denn unser Eigentumsvorbehalt dient als Sicherung für die gesamte Saldoforderung.

5.2 Die Zahlung des Rechnungsbetrages ist sofort nach Rechnungsdatum ohne Abzug zu leisten. Schecks gelten erst nach Gutschrift. Bei Zahlungsverzug des Auftragstellers kann der Auftragnehmer Zinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen gültigen Basiszinssatz gemäß Diskontsatz-Überleitungs-Gesetz berechnen, es sei denn, der Auftragsteller weist einen geringeren oder der Auftragnehmer einen höheren Schaden nach. Darüber hinaus kann der Auftragnehmer bei Zahlungsverzug des Auftragstellers von mehr als 14 Tagen das Leistungsangebot ohne weitere Ankündigung vorübergehend oder endgültig sperren, eine Aufhebung des Vertrages sowie ein Verzicht auf die Forderungen vom Auftragnehmer werden dadurch jedoch nicht begründet.

5.3 Monatliche Entgelte werden immer für den folgenden Monat im Voraus berechnet und sind bis zum 28. des laufenden Monats für den Folgemonat zu entrichten. Bei jährlicher Vorauszahlung gewährt der Auftragnehmer entsprechende Rabatte.

5.4 Einwendungen gegen Rechnungen sind innerhalb von 10 Kalendertagen nach Rechnungsdatum schriftlich bei dem Auftragnehmer geltend zu machen. Die Unterlassung rechtzeitiger Einwendungen gilt als Genehmigung. Gesetzliche Ansprüche des Auftragstellers bei Einwendungen nach Fristablauf bleiben unberührt.

5.5 Gegen Forderungen von dem Auftragnehmer kann der Auftragsteller mit Gegenansprüchen nur aufrechnen, sofern sie von dem Auftragnehmer nicht bestritten oder rechtskräftig festgestellt sind.

5.6 Die Abtretung von Rechten und / oder die Übertragung von Pflichten aus dem Vertragsverhältnis ohne die ausdrückliche Einwilligung des Auftragnehmers ist ausgeschlossen.

5.7 Kosten für Reisen zum Firmensitz des Auftragstellers im Rahmen der laufenden Betreuung werden dem Auftragsteller mit 0,32 Euro pro gefahrenem km verrechnet, außer die Entfernung zwischen Auftragnehmer und dem Firmensitz des Auftragstellers beträgt weniger als 20 km. Alle Miet- und Produktionspreise sind Nettopreise zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Kosten für Verpackung, Porto und Fracht werden gesondert berechnet.

5.8 Für jede Mahnung, mit Ausnahme der verzugsauslösenden Mahnung, ist der Auftragnehmer berechtigt Mahnkosten i. H. v. 10,00 Euro zu berechnen.

6. Haftung und Gewährleistung

6.1 Der Auftragnehmer haftet nur für Schäden, die grob fahrlässig oder vorsätzlich verursacht wurden. Im Falle von Schäden, welche auf dem Fehlen einer zugesicherten Eigenschaft beruhen, haftet der Auftragnehmer nur für solche Schäden, die durch eine solche Zusicherung umfasst sein sollten.

6.2 Der Auftragnehmer haftet nicht für Richtigkeit, Vollständigkeit und Zuverlässigkeit fremder Inhalte im Sinne des §5 II TDG, davon ausgenommen ist jedoch der Fall positiver Kenntnis des Auftragnehmers von Unrichtigkeit, Unvollständigkeit oder Unzuverlässigkeit dieser Inhalte.

6.3 Der Auftragsteller hat für die Sicherung seiner Daten Sorge zu tragen. Soweit nicht weitere Wartungsdienste durch den Auftragnehmer erfolgen, ist der Auftragsteller für die Sicherung der übergebenen Daten selbst verantwortlich und stellt den Auftragnehmer von einer Aufbewahrungspflicht der erstellten Daten frei.

6.4 Der Auftragsteller erhält zur Einsichtnahme und schnelleren Abstimmung, für die Dauer des Auftrages, einen Account auf einen vom Auftragnehmer bereitgestellten Server. Dafür werden ihm eine Nutzerkennung und ein Passwort zugewiesen. Er ist verpflichtet, dieses vertraulich zu behandeln und haftet für jeden Missbrauch der aus einer unberechtigten Verwendung des Passwortes resultiert. Dem Auftragsteller ist bekannt, dass aufgrund der Struktur des Internet die Möglichkeiten bestehen, übermittelte Daten abzuhören. Dieses Risiko nimmt der Auftragsteller in Kauf.

6.5 Die vom Auftragnehmer vertraglich erbrachte Leistung ist vom Auftragsteller zu überprüfen und abzunehmen. Offensichtliche Mängel muss der Auftragsteller spätestens innerhalb von 7 Kalendertagen anzeigen. Bei berechtigten Mängelrügen hat der Auftragnehmer zunächst das Recht auf Nachbesserung. Qualitätsforderungen, die subjektiver Beurteilung unterliegen, insbesondere Farbgebung, Helligkeitsschwankungen, Kontrastschwankungen oder Lautstärkeunterschiede begründen keinen Gewährleistungsanspruch. Der Auftragsteller ist, ohne dass es seiner vorherigen Zustimmung bedarf, zur Abnahme von Teillieferungen verpflichtet.

6.6 Übergebene Gegenstände und Materialien werden grundsätzlich nicht versichert. Für ausreichenden Versicherungsschutz hat der Auftraggeber zu sorgen. Der Auftragnehmer haftet nicht für abhanden gekommene Verlangen.

6.7 Solange der Auftragnehmer seiner Verpflichtung auf Mängelbeseitigung durch Nachbesserung nachkommt, hat der Auftraggeber nicht das Recht, Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages zu verlangen.

6.8 Haftung und Schadensersatzansprüche sind auf die Höhe des Auftragswertes beschränkt.

6.9 Sollte der Auftragnehmer durch Umstände, die nicht selbst zu verantworten oder zu vertreten sind, an einer Leistung gehindert sein, insbesondere wegen nicht richtiger oder nicht rechtzeitiger Belieferung durch Lieferanten oder Dritte, nicht rechtzeitiger Rückgabe von Mietgeräten durch den Vormieter, unzumutbaren Wetterverhältnissen oder wetterbedingten Ausfällen, ist der Auftragnehmer zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.

7. Nutzungsrechte und Freihaltung bei Werklieferungsverträgen

7.1 Der Auftragsteller sichert dem Auftragnehmer zu, dass er über die entsprechenden Nutzungsrechte zur Vervielfältigung des Werkstückes verfügt und räumt dem Auftragnehmer die zur Vervielfältigung des Werkes erforderlichen Nutzungsrechte mit Vertragsschluss ein.

7.2 Der Auftragsteller verpflichtet sich, den Auftragnehmer von sämtlichen aufgrund unberechtigter Vervielfältigung geltend gemachten Ansprüchen Dritter freizuhalten und dem Auftragnehmer entstandene Schäden zu ersetzen. Hierzu gehören auch die von Auftragnehmer aufgewendeten Kosten der Rechtsverfolgung bzw. -verteidigung.

8. Datenschutz, Datensicherungen

8.1 Der Auftragnehmer speichert, verarbeitet und nutzt personenbezogene Daten nur zum Zwecke der Ermöglichung des Zugangs, der Nutzung und der Abrechnung. Die Daten werden nach Bestimmungen des Teledienstedatenschutzgesetzes erhoben und geschützt.

8.2 Personenbezogene Daten des Auftragstellers werden (wenn überhaupt) nur zur Vertragsabwicklung, insbesondere technischen Unterstützung und Abrechnung an ein von dem Auftragnehmer beauftragtes Unternehmen übermittelt.

8.3 Im Falle eines außergerichtlichen oder gerichtlichen Verfahrens können die zur Forderungsrealisierung notwendigen Abrechnungsunterlagen an ein Inkassounternehmen oder an einen Dritten zur Beitreibung der Forderung weitergegeben werden.

9. Domainreservierung, DENIC e.G.

Die Bereitstellung einer DE-Domain erfordert einen Vertragsschluss des Auftragstellers mit der DENIC Domain Verwaltungs- und Betriebsgesellschaft e.G. (DENIC), DENIC eG, Kaiserstraße 75-77, 60329 Frankfurt. Der Auftragsteller ermächtigt den Auftragnehmer im Namen des Auftragstellers sämtliche für die Bereitstellung der Domain erforderlichen Erklärungen gegenüber der DENIC oder Dritten, welche die Domain bei DENIC registrieren, abzugeben. Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Auftragsteller und der DENIC gelten die jeweils aktuellen DENIC e.G. Registrierungsbedingungen und die DENIC e.G. Registrierungsrichtlinien, die der Auftragsteller hiermit anerkennt.

10. Salvatorische Klausel/Gerichtsstand

10.1 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein, so wird die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hierdurch nicht berührt. Die Parteien werden in diesem Fall die ungültige Bestimmung durch eine wirksame Bestimmung ersetzen, welche dem wirtschaftlichen Zweck der ungültigen Bestimmung möglichst nahe kommt.

10.2 Für die vertraglichen Beziehungen der Vertragsparteien zueinander gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Gerichtsstand ist für beide Parteien Hamburg.

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